Vertriebsinformationen nach § 5 FernFinG

UNIQA Österreich Versicherungen AG
 
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, 
Telefon: +43 (0) 50677 Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien
Daten zum Unternehmen (Anbieter)
 
Name und Anschrift: UNIQA Österreich Versicherungen AG (im Folgenden kurz: UNIQA) Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Rechtsform und Sitz: Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien Telefon allgemein: (+43 1) 211 75-0 24-Stunden-Service: (+43 1) 50677-670 Fax: (+43 1) 214 33 36
E-Mail: info@uniqa.at; Web: http://www.uniqa.at
Firmenbuchnummer: FN 63197m
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: ATU 15362907


Hauptgeschäftstätigkeit:
 
UNIQA betreibt die Vertragsversicherung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit der Betrieb durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. wurde.
 
 
Zuständige Aufsichtsbehörde:
 
Finanzmarktaufsicht (FMA), 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5, UNIQA ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, der Wirtschaftskammer Wien und des Verbandes der Versicherungsunternehmer Österreichs. UNIQA unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Als Versicherung unterliegt UNIQA insbesondere den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG).
 
 
Zustandekommen des Versicherungsvertrages (Vertragsabschluss)
 
Sie stellen den Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages, indem Sie UNIQA ein ausgefülltes Antragsformular übermitteln oder Sie einen vom Versicherungsvermittler aufgenommenen Antrag per E-Mail freigeben. Die Antragstellung begründet noch keinen Versicherungsvertrag und keinen Versicherungsschutz. Nach Antragstellung prüfen wir Ihren Antrag und nehmen ihn entweder an oder lehnen ihn ab. In beiden Fällen werden wir Sie entweder elektronisch oder postalisch über unsere Entscheidung informieren. Im Falle einer Antragsannahme erhalten Sie eine Annahmeerklärung und/oder eine Polizze. Sofern Sie der elektronischen Kommunikation nicht zugestimmt haben und oder einen Versicherungsvertrag über eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Pensionsversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie die Polizze jedenfalls auch in Papierform. Mit Zugang der Annahmeerklärung oder der Polizze ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. Speichern Sie die zugesandten Dokumente und machen Sie davon einen Ausdruck. Bewahren Sie alle Unterlagen auf. Diese enthaltenen Daten, die Sie im Versicherungsfall benötigen.
 
 
Laufzeit des Versicherungsschutzes (Deckungszeitraum)
 
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages sowie der Versicherungsschutz beginnen mit dem individuell mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn und enden am letzten Tag der vereinbarten Laufzeit. Näheres dazu finden Sie am Antrag, in der Polizze und in den Versicherungsbedingungen.
 
 
Beendigung des Versicherungsvertrages
 
Näheres zu Ihren Möglichkeiten den Versicherungsvertrag zu kündigen, entnehmen Sie bitte dem Produkt- oder Basisinformationsblatt sowie den Versicherungsbedingungen und / oder dem Antrag.
 
 
Zahlungsweg und Zeitpunkt der Prämienzahlung
 
Je nach gewählter Zahlungsform erfolgt die Prämienzahlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten zu den Modalitäten der Zahlung (Zahlungsweg und Zahlungsrhythmus) dem Antrag, der Polizze und den Versicherungsbedingungen.
 
 
Belehrung über das Rücktrittsrecht – Unter den nachstehend beschriebenen Voraussetzungen können Sie vom Vertrag zurücktreten.
 
§ 8 FernFinG
 
(1) Sind Sie Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) und wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (z.B. Telefon, Internet, E-Mail) abgeschlossen, so können Sie Vertrag bis zum Ende der in Abs. 2 genannten Frist zurücktreten.
 
(2) Für Lebensversicherungsverträge gilt: Die Rücktrittsfrist beträgt 30 Tage und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie über den Abschluss des Vertrags informiert wurden. Für alle anderen Versicherungsverträge gilt: Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Haben Sie jedoch die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist immer erst mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen.
 
(3) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Wenn Sie den Rücktritt in schriftlicher oder geschriebener Form (insbesondere per E-Mail) oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erklären, ist die Rücktrittsfrist jedenfalls gewahrt, wenn Sie diese Erklärung vor Ablauf der Frist absenden. Die Rücktrittserklärung richten Sie bitte an: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien bzw. info@uniqa.at.
 
(4) Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
 
(5) Bei einem wirksamen Rücktritt endet der Versicherungsschutz und Sie erhalten den Teil der Prämie, der auf die Zeit entfällt, für die wegen des Rücktritts kein Versicherungsschutz bestand. Im Falle einer Jahresprämie wird pro Tag 1/365 der Jahresprämie berechnet. In allen anderen Fällen wird die Prämie durch die Anzahl der versicherten Tage, für die aufgrund des Vertrags ohne Ihren Rücktritt Versicherungsschutz bestanden hätte, dividiert und Sie erhalten die Summe der anteiligen Prämien, die der Anzahl der Tage entspricht, für die wegen des Rücktritts kein Versicherungsschutz bestand. Im Fall des Rücktritts haben Sie eine bereits erhaltene Entschädigungsleistung zu erstatten.
 
(6) Die Erstattung an Sie hat unverzüglich, spätestens aber 30 Tage ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erfolgen. Die Erstattung durch Sie hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
 
(7) Sollten Sie Ihr Rücktrittsrecht nicht ausüben, bleibt der Vertrag auf die vereinbarte Laufzeit bestehen.
 
§ 5c VersVG
 
(1) Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Für Lebensversicherungsverträge gilt eine Frist von 30 Tagen.
 
(2) Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
 
 (3) Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien bzw. info@uniqa.at. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.
 
(4) Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.
 
(5) Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.


Gesamtpreis
 
Den Gesamtpreis sowie Informationen zu Kosten, Gebühren und Steuern können Sie dem Antrag sowie der Polizze entnehmen. Einen Teil der von Ihnen bezahlten Versicherungsprämie verwenden wir dafür, eine Provision an den Vermittler des Vertrages zu zahlen.
 
 
Kommunikationskosten
 
Es fallen neben Ihren allgemeinen Kommunikationskosten (z.B. für die Internetnutzung) keine Zusatzkosten an. Für ein Telefongespräch tragen Sie die Kosten Ihres Normaltarifs, es gelten keine Sondertarife.
 
 
Unterlagen in Papierform
 
Sie haben der elektronischen Übermittlung der Vertragsbedingungen zugestimmt, können aber dennoch zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses die Vorlage der Vertragsbedingungen in Papierform verlangen.
 
 
Vertragsgrundlagen, anwendbares Recht, Gerichtsstand
 
Für den Vertragsinhalt sind der Antrag, die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und die Polizze maßgebend. Auf die gesamte vorvertragliche und vertragliche Rechtsbeziehung findet österreichisches Recht Anwendung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis stehen Ihnen alle gesetzlichen Gerichtsstände zur Verfügung.
 
 
Beschwerdestellen
 
Ihre Beschwerden können Kunden an UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, richten, auch per E-Mail info@uniqa.at. Eine Beschwerde wird von uns unverzüglich der für die Bearbeitung eingesetzten Person zugewiesen. Zu jeder Beschwerde werden wir binnen zwei Wochen eine Stellungnahme abgeben. Sie können sich aber auch an den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, E-Mail: info@vvo.at, wenden. Sollte es sich beim Vertrag um ein Verbrauchergeschäft handeln, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at und an die Beschwerdestelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, E-Mail: versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at wenden. Im Falle einer Beschwerde mit einem Datenschutzbezug können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten von UNIQA Österreich Versicherungen AG, E-Mail: datenschutz@uniqa.at, wenden. Zusätzlich haben Sie eine Beschwerdemöglichkeit bei der österreichischen Datenschutzbehörde: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at. Unabhängig davon besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
 
 
Aufsichtsbehörde
 
Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien.
 
 
Sprache
 
Die in der gesamten Geschäftsbeziehung angewendete Sprache ist Deutsch.
 
 
Wesentliche Merkmale des Versicherungsschutzes
 
Die wesentlichen Merkmale des Produktes können Sie dem Produkt- bzw. Basisinformationsblatt entnehmen. Das für Sie relevante Produkt- bzw. Basisinformationsblatt finden Sie anbei sowie unter www.uniqa.at. Nähere Informationen zum Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie in Antrag, Polizze und in den Versicherungsbedingungen. Sollten mit dem von Ihnen gewählten Produkt spezielle Risiken verbunden sein, zum Beispiel Kapitalmarktrisiken, so informieren wir Sie darüber am Antrag.
 
 
Fälligkeit von Leistungen / Erfüllung des Vertrages
 
Geldleistungen von UNIQA werden mit Beendigung der Erhebungen fällig, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht notwendig sind. Weitere Regelungen zur Fälligkeit finden sich in § 11 VersVG